Erklärung zur Barrierefreiheit für die platoniq health App

1. Bekenntnis zur Barrierefreiheit
Die SHS Social Health Solutions UG (haftungsbeschränkt) bemüht sich, die digitale Anwending platoniq health im Einklang mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 sowie dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

2. Stand der Vereinbarkeit
Diese Anwendung ist mit den technischen Anforderungen gemäß BITV 2.0 teilweise vereinbar. Mit fortschreitender Entwicklung der Anwendung soll die Vereinbarkeit schrittweise erhöhrt werden.

Die folgenden Punkte inkl. Begründung sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht barrierefrei:

  • Die Grafiken im "Garten"-Screen können nicht von Screenreadern ausgelesen werden. Somit ist für seheingeschränkte Menschen keine Information über den Zustand der Pflanze ermittelbar.
  • Dekorative Grafiken in den Lerneinheiten haben keinen Alternativtext, da sie lediglich deren Inhalte illustrieren und keine zusätzlichen Informationen bereitstellen.

3. Implementierte Bedienhilfen
Zur Unterstützung von Menschen mit Einschränkungen beinhaltet unsere Anwendung folgende Funktionen:

  • Screenreader-Unterstützung: Im Bereich Sehen unterstützt die Anwendung die Screenreader-Funktionen VoiceOver (iOS) und TalkBack (Android), wodurch Navigationselemente und textbasierte Lerninhalte auch für sehbehinderte Teilnehmende erfassbar sind.
  • Alternative Texte: Für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen wird das Zwei-Sinne-Prinzip angewendet, indem für alle auditiven Inhalte, insbesondere die angeleiteten Entspannungsübungen, transkribierte Textalternativen bereitstehen.  
  • Bedienbarkeit: Im Bereich Motorik ist die Benutzeroberfläche durch großflächige Klickbereiche und den Verzicht auf komplexe Gestensteuerung so gestaltet, dass sie auch bei eingeschränkter Feinmotorik bedienbar bleibt.

4. Feedback & Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren bei der Nutzung auffallen, können Sie uns über kontakt@platoniq.health informieren. Wir werden uns bemühen, die gemeldeten Mängel schnellstmöglich zu beheben.

5. Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes bzw. Anbietern von digitalen Dienstleistungen, die einen öffentlichen Auftrag erfüllen (hier: Präventionsleistungen nach § 20 SGB V), außergerichtlich beizulegen.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de/

Letzte Aktualisierung: 05.02.2026